Weiterbildung steuerlich absetzen

Die Kosten für berufliche Weiterbildung kannst du von der Steuer absetzen. Wann Bildungskosten in deiner Steuererklärung berücksichtigt werden und welche Ausgaben du angeben darfst, haben wir für dich zusammengefasst.

Weiterbildung steuerlich absetzen

Weiterbildung von der Steuer absetzen – so funktioniert's!

Weiterbildung besuchen und damit die Steuerlast senken – das ist möglich. Denn die Kosten für berufliche Weiterbildung kannst du von der Steuer absetzen. Doch wann werden Bildungskosten in deiner Steuererklärung berücksichtigt? Und welche Ausgaben darfst du geltend machen? Wir geben dir einen Überblick. 

Du bist heilfroh. Denn endlich hast du deinen inneren Schweinehund überwunden: Du warst fleißig und hast Energie, Zeit und Geld in deine berufliche Zukunft investiert und dich weitergebildet. Damit hast du bereits viel gewonnen und kannst stolz auf dich sein! Und zugleich bekommst du für deine Mühe und deinen Wissensgewinn noch eine kleine Belohnung vom Staat: Du kannst dir einen Teil deiner Ausgaben für deine berufliche Weiterbildung über die Steuererklärung zurückholen. Allerdings gibt es dabei ein bisschen etwas zu beachten. 

Wann Weiterbildungskosten zu Werbungskosten zählen

Nicht für jede Aus- oder Weiterbildung kannst du die Kosten als Werbungskosten steuerlich absetzen. Für den Gesetzgeber ist es wichtig, dass es sich um eine berufliche Weiterbildung und nicht um eine Erstausbildung handelt. Ausnahme: Ist die Erstausbildung an ein Dienstverhältnis gekoppelt und bringt ein Einkommen mit sich, darfst du die für die Ausbildung entstehenden Kosten ebenfalls in der Einkommensteuererklärung unter den Werbungskosten veranschlagen. 

Abgesehen davon fallen Aus- und Weiterbildungskosten unter Werbungskosten, wenn sie nach einer abgeschlossenen Erstausbildung (Umfang der vorangegangenen Erstausbildung min. 12 Monate mit Abschlussprüfung) stattfinden. Hier zeigt sich das Finanzamt bei der steuerlichen Anerkennung der Weiterbildungskosten in der Regel kulant. So werden etwa anerkannt: 

  • Weiterbildungen im ausgeübten Beruf 
  • Umschulungen 
  • Zweitausbildung 
  • Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung 
  • Aufbau- bzw. Zweitstudium 

Als Zweitstudium kommt etwa ein Masterstudium oder die Promotion in Betracht. Ein Bachelorstudium kannst du nur dann als Werbungskosten in deiner Steuererklärung absetzen, wenn du bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hast. In vollem Umfang kannst du auch die Ausgaben für eine Zweitausbildung oder eine klassische berufliche Weiter- und Fortbildungsmaßnahme absetzen – entweder als Werbungskosten oder Betriebsausgaben, sofern eine berufliche Veranlassung dazu bestanden hat. 

Umschulungskosten werden als vorab entstandene Werbungskosten verbucht, sofern ein konkreter Zusammenhang mit späteren Einnahmen nachgewiesen wird und es sich nicht um eine Erstausbildung handelt. 

Was du als Werbungskosten geltend machen kannst

Folgende Kosten kannst du geltend machen, sofern das Finanzamt deine Weiterbildung grundsätzlich anerkennt: 

  • Umschulungskosten 
  • Seminar- bzw. Studiengebühren 
  • Fachliteratur 
  • Arbeitsmaterialien 
  • Reisekosten 
  • Verpflegungskosten 
  • Übernachtungskosten 
  • heimischer Arbeitsplatz, wenn du die Weiterbildung zu Hause vor- oder nachbereiten musst oder eine Online-Weiterbildung besucht hast. 

Weiterbildungsmaßnahme benötigt beruflichen Bezug

Voraussetzung, um Aus- und Weiterbildungs- bzw. Fortbildungskosten steuerlich absetzen zu können, ist eine nachvollziehbare Erklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt hinsichtlich des konkreten beruflichen Nutzens deiner Bildungsmaßnahme. Das heißt grob gesagt, wenn du nicht gerade Gastronom:in bist, musst du einen Kochkurs selbst zahlen, den Englischkurs kannst du dagegen, sofern du berufliche Englischkenntnisse benötigst, geltend machen. 

Auch, dass es sich um eine fortführende Bildungsmaßnahme handelt, musst du als Steuerpflichtige:r dem Finanzamt mitteilen. Du solltest daher im Mantelbogen zur Einkommenssteuererklärung die genaue Berufsbezeichnung bzw. den vorhandenen Studienabschluss eintragen. 

(Stand 06.03.2023)

>> Seite 2: Wie du dein Studium von der Steuer absetzt

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