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Beschreibung
Gebührenrecht für Sozialrechtler - Online
Ziel
Inhalt
Zu Information: Teil I/A am 23.02.2021 | Teil I/B am 23.03.2021je 2,5 Nettozeitstunden - bitte jeweils separat buchen.
Wir empfehlen eine Buchung von Teil A und B um die gesamte Bandbreite der Thematik erfassen zu können.
Auswirkungen der umfangreichen änderungen zum sozialrechtlichen Verfahren:
Grundlegende Neureglung der Anrechnungen
Fiktive Terminsgebühr geändert
Erledigungs-/Einigungsgebühr geändert
Vorgehensweise und Tipps bei der Bemessung der Rahmengebühren
Teilnehmerkreis
Fachanwälte/innen für Sozialrecht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich mit der Erstellung und Prüfung von Gebühren-Abrechnungen im Sozialrecht befassen bzw. interessiert sind und die Besonderheiten und Ihre Abrechnungs-Chancen im jeweiligen Fachbereich erfahren möchten.Zeit
2,5 Nettozeitstunden // Teil einer SerieGut zu Wissen
Es besteht die Möglichkeit während und nach dem Seminar via Chat Fragen zu stellen.Wussten Sie, dass Sie lt. § 15 FAO Ihre kompletten 15 Nettozeitstunden (soweit diese angeboten werden ) mit unseren Online-Seminaren absolvieren können?
Technischer Hinweis
Bitte prüfen Sie vor Ihrer Teilnahme an einem unserer Online-Seminare, ob Ihr IT-System die technischen Mindestvorraussetzungen zur Teilnahme erfüllt.Mehr Informationen finden Sie auch in unseren FAQs // Online-Seminare/Technische Fragen-Problemlöser
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Aufbau & Organisation
Förderung
Kostenzusatz
inkl. Digitaler Seminarunterlagen
Selbstverständlich erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung nach § 15 FAO.
Unser Tipp: Kombinieren Sie Ihre § 15 FAO-Seminare nach Ihren Bedürfnissen! Sie erhalten für die Buchung des 2. Seminars auf dieses einen Rabatt von 15%** und ab dem 3. Seminar auf diese sogar 30%** - egal in welchem Fachbereich d.h. wenn Sie Online-Seminare aus mehreren Fachbereichen buchen, können Sie diese natürlich kombinieren. **personenbezogene Buchung innerhalb eines Kalenderjahres. Rabatte werden nach Veranstaltungsbeginn berücksichtigt und jeweils vom Seminar-Grundpreis berechnet. Kostenfreie Seminare werden hierbei nicht angerechnet.
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