Das öffentliche Recht reguliert rechtliche Beziehungen, bei denen mindestens ein:e Beteiligte:r Träger öffentlicher Gewalt ist. Das Sozialrecht ist Teil des Öffentlichen Rechts und regelt sozialrechtliche Beziehungen zwischen Trägern öffentlicher Gewalt und Bürgern/Bürgerinnen.
Das Sozialrecht soll die soziale Sicherheit und die soziale Gerechtigkeit sicherstellen. Hierbei geht es um ein menschenwürdiges Dasein für alle Menschen, um gleiche Voraussetzungen, damit jeder Mensch seine Persönlichkeit frei entfalten kann, um den Schutz und die Förderung der Familie, um das Recht, frei zu wählen, durch welche Tätigkeiten man sich sein Leben finanziert, sowie um besondere unverschuldete Lebensbelastungen (Wechselfälle des Lebens), die abgewendet werden sollen bzw. vor denen Einzelne geschützt werden sollen. Dies ist aufgelistet in § 1 des Ersten Sozialgesetzbuchs.
Rechtsquellen im Sozialrecht
Das Sozialrecht ist in 12 Sozialgesetzbüchern niedergeschrieben. Diese thematisieren neben den Sozialversicherungen (Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung) auch die Grundsicherung, die Arbeitsförderung, die Kinder- und Jugendhilfe, die Sozialhilfe, den Sozialdatenschutz und die Rehabilitation und die Teilnahme behinderter Menschen.
Aber auch andere Gesetze, welche langfristig in die Sozialgesetzbücher eingegliedert werden sollen, gehören methodisch zum Sozialrecht: so zum Beispiel das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz), das Soldatenverfolgungsgesetz oder das Opferentschädigungsgesetz.
Sozialrecht und Weiterbildung
Da das Sozialrecht auch diverse Nichtjuristen unmittelbar betrifft, ist eine Weiterbildung in diesem Rechtsgebiet für viele unerlässlich.
Möchten Sie zum Beispiel wissen, in welchen Fällen man von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist? Das Bundessozialgericht hat dazu erst im April 2014 ein Urteil erlassen. Oder möchten Sie erfahren, wann einem Bürger Hartz IV verweigert werden kann? Wie wirkt es sich auf das Elterngeld aus, wenn man Zwillinge bekommt?
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