FAQ: Weiterbildung während der Kurzarbeit

Wer sich in Kurzarbeit befindet, kann die freigewordenen Zeitkapazitäten sinnvoll nutzen: für berufliche Weiterbildung. Weiterbildungsförderung während der Kurzarbeit soll einen Ansporn schaffen, die Zeit der Nichtbeschäftigung für zusätzliche Qualifizierung zu nutzen.

FAQ: Weiterbildung während der Kurzarbeit

Profitieren Sie von den Fördermöglichkeiten 

3,3 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland sollen laut ifo-Institut im Oktober 2020 in Kurzarbeit gewesen sein, die meisten davon in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Ein Ende der Kurzarbeit? Das ist für viele nicht zu greifen: Durch die Corona-Krise ist es schwer absehbar, wann sich der Alltag normalisieren wird. Wer sich in Kurzarbeit befindet, kann die freigewordenen Zeitkapazitäten allerdings sinnvoll nutzen: für berufliche Weiterbildung. Weiterbildungsförderung während der Kurzarbeit soll einen Ansporn schaffen, die Zeit der Nichtbeschäftigung für zusätzliche Qualifizierung zu nutzen.

Angesichts der Corona-Pandemie können Arbeitnehmer, die während der Kurzarbeit eine Weiterbildung besuchen, und deren Arbeitgeber von Sonderregelungen profitieren. Derzeit fällt die Höhe des Kurzarbeitergeldes von normalerweise 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns höher aus, je länger die Kurzarbeit andauert. Die Bundesagentur für Arbeit bezahlt zur Entlastung der Arbeitgeber die vollen Sozialversicherungsbeiträge. Diese volle Erstattung gilt allerdings nur noch bis Mitte 2021 – es sei denn, die Unternehmen nutzen die Zeit der Kurzarbeit für eine Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer: In dem Fall kommt die Bundesagentur für Arbeit auch weiterhin für die volle Erstattung der Sozialbeiträge auf. 

Die wichtigsten Fragen zur Förderung einer Weiterbildungsmaßnahme während der Kurzarbeit haben wir für Sie beantwortet:

Was wird gefördert?

Die Bundesagentur für Arbeit fördert berufliche Weiterbildung während der Kurzarbeit durch eine volle oder anteilige Übernahme der Weiterbildungskosten.

Welche Förderungsvoraussetzungen gelten?

Es gibt im Bereich Weiterbildung keinen Rechtsanspruch auf Förderungsleistungen. Letztendlich liegt es im Ermessen der Bundesagentur für Arbeit, ob sie in Ihrem Fall einer Förderung zustimmt oder diese ablehnt.

Grundsätzlich ist eine Förderung nur möglich, wenn

  • der Arbeitnehmer dadurch Kenntnisse und Fähigkeiten erwirbt, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefragt sind
  • die Maßnahme an die Gegebenheiten des Betriebs angepasst ist
  • die Weiterbildung jederzeit verschoben oder abgebrochen werden kann, sofern es der Betrieb erfordert

Wie wird gefördert?

Förderungsvoraussetzungen erfüllt? Dann stehen die Chancen gut, dass Ihnen die Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein ausstellt. Für den Arbeitsausfall haben Sie einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, selbst wenn Sie sich währenddessen weiterqualifizieren.

Ich habe bereits vor der Kurzarbeit eine Weiterbildung begonnen. Was mache ich jetzt?

Sie müssen die Weiterbildung nicht unterbrechen, sondern können diese fortsetzen und hierfür eine Förderung erhalten, sofern die Maßnahme die Förderungsvoraussetzungen erfüllt.

Was ist, wenn die Kurzarbeit während der Weiterbildung endet?

Die Weiterbildung darf einer Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung oder Aufstockung der Arbeitszeit nicht im Weg stehen. Tauschen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber darüber aus, ob die Weiterbildung zum Beispiel im Zuge einer Freistellung auch nach Ende der Kurzarbeit fortgeführt werden kann. Das Qualifizierungschancengesetz regelt in diesem Fall die Weiterfinanzierung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt gewährt werden. Wenn Kurzarbeitergeld bezogen wird, kann für den Arbeitsausfall kein Zuschuss zum Arbeitsentgelt gewährt werden.

Wie stellt man einen Antrag auf Förderung?

Wenn Sie sich gerne weiterqualifizieren wollen, können Sie für eine Übernahme der Kosten entweder selbst auf die Agentur für Arbeit zugehen oder Ihren Arbeitgeber darum bitten.

Sie sehen: Es kann sich gleich doppelt auszahlen, während der Kurzarbeit seine Kenntnisse durch eine Weiterbildung zu erweitern. Zum einen greift Ihnen die Arbeitsagentur finanziell unter die Arme, zum anderen gewinnen Sie mit weiteren Qualifikationen an Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt. Und das kann in Zeiten, in denen die Wirtschaftslage instabil ist, nur von Vorteil sein. 

Übrigens: Mit dem Qualifizierungschancengesetz hat die Bundesregierung Anfang 2019 bereits den Zugang zur staatlichen Förderung von Weiterbildung erleichtert. Das Arbeit-vom-morgen-Gesetz, das dieses Jahr verabschiedet wurde, baut hierauf auf.

Qualfizierungschancengesetz Arbeit-vom-morgen-Gesetz

Förderfähige Kurse finden Sie auch in unserer Kursdatenbank. Hier können Sie bei der Suche einfach den Filter “Nur geförderte Kurse anzeigen” verwenden.

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Vanessa Schäfer

Head of Content (mehr anzeigen)
Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit. (weniger anzeigen)

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Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit.

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